Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Zeckenschutzimpfung (FSME) 2025

Vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Braunau werden Impfungen gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) durchgeführt.

Impfung

  • Die Impfung ist ab dem ersten Lebensjahr möglich.
  • Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus drei Teilimpfungen besteht (zwei Teilimpf­ungen im Abstand von ca. ein bis drei Monaten, die dritte innerhalb von fünf bis sechs Monaten nach der zweiten Teilimpfung).
  • Auffrischungsimpfungen sind alle fünf Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
  • Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach drei Jahren aufgefrischt.

Impfkosten

Personengruppen Kosten
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 15,00 Euro
Jugendliche im 16. Lebensjahr 17,00 Euro
Personen ab dem 16. Lebensjahr 17,00 Euro

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver­sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der ÖGK 4,80 Euro pro Impfung).

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das dritte und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das erste und zweite Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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