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Kastration von Katzen

Meine Katze darf ins Freie – worauf muss ich achten?

Damit Katzen sich nicht ungewollt und unkontrolliert vermehren, ist es wichtig, diese zu kastrieren. Im bundesweit geltenden Tierschutzgesetz ist es daher vorgeschrieben, dass Katzen, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. Dies gilt für weibliche als auch männliche Katzen gleichermaßen.

In Österreich leben schon viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert sind (sogenannte „Streunerkatzen“). Auch wenn viele dieser Streunerkatzen krank sind, vermehren sie sich stetig weiter, wodurch viel Tierleid entsteht. Zur nachhaltigen Reduktion der Anzahl an Streunerkatzen ist es wichtig, dass keine neuen unkastrierten Katzen hinzukommen. Die Kastration der eigenen Katze ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der „Streunerkatzenproblematik“ und zum Tierschutz.

Ausnahme: Zuchtkatzen

Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Zuchtkatzen, die mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind und die Zucht bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldet ist.

Empfohlen wird jedoch, alle Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der
Heimtierdatenbank registrieren zu lassen. Sollte eine gekennzeichnete und registrierte Katze entlaufen oder verletzt werden, kann sie so jederzeit rasch ihrer Halterin/ ihrem Halter zugeordnet und zurückgeführt werden.

Vorteile einer Kastration von Katzen:

Die Kastration von Katzen verhindert nicht nur die ungewollte Vermehrung, sie hat auch Vorteile für deren Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Kastrierte Katzen streunen weniger herum und sind dadurch einem deutlich geringeren Risiko durch Verletzungen, den Straßenverkehr oder Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren ausgesetzt. Außerdem sind die Tiere untereinander verträglicher. Ebenso entfällt in den allermeisten Fällen das übelriechende Markieren.

Die Kastration von Katzen ist übrigens für die Tierärzte eine Routineoperation, die häufig durchgeführt wird.

Fazit: 

Die Kastration von Katzen mit Zugang ins Freie ist in Österreich verpflichtend (Ausnahme bei der Behörde gemeldete und in der Heimtierdatenbank registrierte Zuchtkatzen) und stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar. Sie erhöht die Lebenserwartung der Tiere und hat viele Vorteile für deren Gesundheit.

 

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

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