Folgende Maßnahmen für den Wald können gefördert werden, eine vorhergehende Beratung durch den Forsttechnischen Dienst wird dringend empfohlen:
- Waldbau
Bestandesbegründung und -pflege, wie Wiederaufforstung, Läuterung und Standraumregulierung, Wertastung und Saatgutbeerntung.
- Schutzwaldverbesserung und Hochlagenaufforstung
Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege.
- Forstschutz
Die Borkenkäferbekämpfung wird in unbringbaren Schutzwaldlagen unterstützt.
- Waldwirtschaftsgemeinschaften, Maschinenbeschaffung und Marketing von Holz und Biomasse
Förderungen nur im Rahmen von bestehenden Bewilligungen.
- Innovation und Information
Waldpädagogik. Die Abwicklung erfolgt über "Drehscheibe Waldpädagogikförderung in Österreich".
- Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden (z.B. Zäune, Streichmittel,…)
Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer mit einer Gesamtbesitzfläche bis max. 400 ha - ausgenommen Eigenjagdgebiete - für die Errichtung, die Wiederverwendung und das Abtragen von Wildschutzeinrichtungen.
- Katastrophenschäden am Waldbestand (Beihilfe)
Da die Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln zur Abgeltung der erhöhten Kosten möglich.
Beizubringende Unterlagen:
Förderungsanträge
Weiterführende Informationen