Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wald - Teilungen; Bewilligungen

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Ausnahmen sind dann zu bewilligen, wenn andere öffentliche Interessen überwiegen, z. B. Verkehrswesen, Wasserbau, Energiewirtschaft, Agrarstrukturverbesserung, Siedlungswesen oder Naturschutz.

Beizubringende Unterlagen:


Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers bzw. sonstiger Berechtigter
Daraus muss ersichtlich sein
1. welche öffentlichen Interessen in Betracht kommen und welche konkreten Maßnahmen die Waldteilung erfordern
2. wer die von der Waldteilung betroffenen Berechtigten und Pächterinnern/Pächter sind

  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Grundstücksverzeichnis über die Liegenschaft
  • Teilungsplan (3-fach)

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich