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Heimtiere im Reiseverkehr

Seit Oktober 2005 ist EU-weit für Reisen mit Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) nur mehr der EU-Heimtierausweis (pet pass) zulässig. Ausgestellt wird dieser Heimtierausweis durch praktische Tierärzte und ist kostenpflichtig.


Als Kennzeichnung ist in den Heimtierausweis entweder die Nummer des Chips bei elektronischer Kennzeichnung oder die jeweilige Nummer bei Tätowierung im Innenohr entsprechend der Vorgaben eines Kynologenverbandes einzutragen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist (2011) müssen Heimtiere bei Reisen ins Ausland ausnahmslos mittels Mikrochip gekennzeichnet sein.


Dieser Mikrochip ist in einem etwa reiskorngroßen Glaszylinder verpackt und wird auf der linken Halsseite mittels speziell angeschliffener Kanüle in die Subkutis (lockeres Bindegewebe unter der Haut) implantiert. Die auf dem Chip gespeicherte Information kann mittels Lesegerät abgelesen werden. In Österreich bestehen mehrere Datenbanken, wo die gechipten Tiere registriert werden können. Diese Registrierung erleichtert die Zuordnung eines Tieres zu seinen Besitzern, beispielsweise beim Auffinden von entlaufenen Heimtieren.

 

Die Registrierung der elektronisch gekennzeichneten Heimtiere ist u. a. unter folgenden Adressen möglich:

  • animaldata.com, 3500 Krems/D., Dominikanerplatz 5
  • ACS-D.Lugsein, 5161 Elixhausen, Wiesstraße 10E

 

Durch den EU-Heimtierausweis ist für Fahrten mit den Heimtieren in viele EU-Mitgliedsstaaten keine gesonderte Bescheinigung mehr durch den Amtstierarzt erforderlich. Einzelne Länder haben allerdings Sonderbestimmungen. So ist u. a. für die Reise nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden eine serologische Untersuchung auf Tollwutimpfantikörper mit Erreichung eines Schutztiters von mind. 0,5 I.E. erforderlich.


Auch für die Reise in gewisse Drittstaaten sind Sonderregelungen (z. B. Tollwut-Impftiterbestimmung, Behandlung gegen Bandwürmer, ...) zu beachten.

Nähere Informationen über die Bestimmungen betreffend Heimtiere im Reiseverkehr finden Sie unter der Homepage des BMGF. Weiters sind Informationen unter der Homepage der Autofahrerklubs (ÖAMTC, ARBÖ) und unter help.gv.at zu erhalten.


Bei Reisen in Drittstaaten ist die Nachfrage bezüglich spezieller Vorschriften bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) des Reiselandes hilfreich.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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