Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Einsatz von Fischmehl

BSE-Landwirtschafts-Verordnung 2004 (BGBl II 2004/258)
Fischmehl als Einzelfuttermittel darf nur von reinen Schweinehaltungsbetrieben eingesetzt werden. Eine Meldung mittels vorgegebenem Meldeblatt (erhältlich bei der Bezirksbauernkammer bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft) ist vor erstmaliger Anwendung bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen. Auf diesen Betrieben dürfen keinesfalls Wiederkäuer gehalten werden.

 

Fischmehlhältiges Ergänzungsfuttermittel darf von allen Betrieben eingesetzt werden, wobei von kombinierten Betrieben (Wiederkäuer und Schweine) vor erstmaliger Anwendung eine Meldung mittels vorgegebenem Meldeblatt (erhältlich bei der Bezirksbauernkammer bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft) bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen ist. Die gleichen Bestimmungen gelten für den Einsatz von Di- und Tricalciumphosphat sowie hydrolysierter Proteine.


 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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