Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Tierverkehr

Beim In-Verkehr-bringen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind die verbrachten Tiere mit einem entsprechend ausgefüllten Viehverkehrsschein (erhältlich u. a. bei den Bezirksbauernkammern) zu begleiten. Die Tiere müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

 

Pferde müssen beim Verbringen mit einem Pferdepass begleitet werden. Die Ausstellung dieses Pferdepasses ist über einen Tierarzt zu beantragen und erfolgt von berechtigten Institutionen wie z. B. den Pferdezuchtverbänden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

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