Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

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Herstellung von Fütterungsarzneimittel

Landwirte, welche in Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuungstierarzt beabsichtigen, auf Ihrem Betrieb Fütterungsarzneimittel aus entsprechenden Fütterungsarzneimittelvormischungen für den eigenen Tierbestand selbst herzustellen, müssen dies bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln wird dem landwirtschaftlichen Betrieb eine Registernummer, welche die Identifizierung des Betriebes ermöglicht, zugeteilt. Die Herstellung und Anwendung von Fütterungsarzneimitteln ist zu dokumentieren.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

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