Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Tierverkehr

Beim In-Verkehr-bringen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind die verbrachten Tiere mit einem entsprechend ausgefüllten Viehverkehrsschein (erhältlich u. a. bei den Bezirksbauernkammern) zu begleiten. Die Tiere müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

 

Pferde müssen beim Verbringen mit einem Pferdepass begleitet werden. Die Ausstellung dieses Pferdepasses ist über einen Tierarzt zu beantragen und erfolgt von berechtigten Institutionen wie z. B. den Pferdezuchtverbänden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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