Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Schweinen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 (BGBl. II 2007/166 idgF.)

Schweine sind so früh als möglich, jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verbringen mit einer Ohrmarke oder einer Tätowierstempelung dauerhaft zu kennzeichnen. Aus der Kennzeichnung ist der Herkunftsbetrieb bzw. der Schweinemastbetrieb über die LFBIS-Nummer feststellbar.


Eine Kennzeichnung von Mastschweinen mittels Tätowierstempelung hat spätestens 30 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung beidseits im Schulter- oder im Flankenbereich zu erfolgen. Die Tätowierung muss deutlich lesbar sein und mittels blauer, grüner oder schwarzer Tätowierfarbe auf beiden Tierkörperhälften angebracht sein.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

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