Mit 1. Jänner 2009 ist die Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 in Kraft getreten.
Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen:
Regelungen zur Qualitätssteigerung in fischereilichen Belangen und Stärkung des Oö. Landesfischereiverbandes:
- Neuregelung der Pächterfähigkeit/Verwalterbestellung
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung als Pachtvertragserfordernis
- Anhörungsrecht des Reviers bei Verpachtungen
- Klarstellung hinsichtlich der Besatzpflicht, Befreiung durch das Revier
- Maßnahmen bei Überfischung durch das Revier
- Aussetzen nicht heimischer Wassertiere nur in geschlossenen Systemen
- Entnahme von Nahrung für Wassertiere durch Dritte für gewerbliche Zwecke nicht mehr bewilligungsfähig
- Fischerkartenausstellung durch den/die Landesfischermeister/in
- Neuformulierung der Verweigerungs- bzw. Entzugstatbestände
- Fischergastkartenausstellung durch das Revier
- Fischereiprüfung (schriftlich) gesetzlich verankert
- Bewirtschafter haben für eine ordnungsgemäße Fischereiausübung ihrer Fischergäste zu sorgen
- Abgaben fließen dem Oö. Landesfischereiverband zu
- Schutzorganbestellung durch den Oö. Landesfischereiverband für das gesamte Landesgebiet
- Verbindlichkeit von Revierbeschlüssen für alle Mitglieder (inklusive Strafsanktion)
Deregulierungs- bzw. Verwaltungsreformmaßnahmen:
- Entfall des Vorkaufsrechts bei Koppelrechten und Miteigentum
- Entfall der Anerkennung von Fischzuchtbetrieben
- Einführung eines elektronischen Fischereiregisters (inklusive Fischereibuch)