Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Änderungen bei der Reisepassausstellung

Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die USA mit einem österreichischem Notpass grundsätzlich nicht mehr möglich. Zusätzlich wird aufgrund der Novelle des Passgesetzes der Wegfall der Kindereintragung eingeführt.

Wir möchten Sie über folgende Änderungen bei der Reisepassausstellung informieren:

 

  • Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des "Visa Waiver Program" mit dem österreichischen Notpass grundsätzlich nicht mehr möglich.

  • Wegfall der Kindermiteintragung
    Die Europäische Union hat - zum Schutz von Kindern - das Prinzip "Eine Person - Ein Pass" eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.

Die Änderungen im Detail:

  • Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.06.2009 nicht mehr möglich.

  • Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
    Am 15.06.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
    Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.

Wir möchten Sie über folgende Änderungen bei der Reisepassausstellung informieren:

 

  • Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des "Visa Waiver Program" mit dem österreichischen Notpass grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Wegfall der Kindermiteintragung
    Die Europäische Union hat - zum Schutz von Kindern - das Prinzip "Eine Person - Ein Pass" eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.


Die Änderungen im Detail:

  • Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.06.2009 nicht mehr möglich.
  • Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
  • Am 15.06.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
    Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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