Wir möchten Sie über folgende Änderungen bei der Reisepassausstellung informieren:
- Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des "Visa Waiver Program" mit dem österreichischen Notpass grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Wegfall der Kindermiteintragung
Die Europäische Union hat - zum Schutz von Kindern - das Prinzip "Eine Person - Ein Pass" eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.
Die Änderungen im Detail:
-
Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.06.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
Am 15.06.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.
Wir möchten Sie über folgende Änderungen bei der Reisepassausstellung informieren:
- Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des "Visa Waiver Program" mit dem österreichischen Notpass grundsätzlich nicht mehr möglich.
- Wegfall der Kindermiteintragung
Die Europäische Union hat - zum Schutz von Kindern - das Prinzip "Eine Person - Ein Pass" eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.
Die Änderungen im Detail:
- Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.06.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
- Am 15.06.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.
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