Nach einer Änderung des Oö. Sportgesetzes müssen Minderjährige beim Alpinschilaufen und Snowboarden auf Schipisten einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen.
Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung Sorge zu tragen.
Die Helmtragepflicht gilt für Minderjährige bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr!