Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

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Datenschutzmitteilung

Die Oö. Bezirkshauptmannschaften achten die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bzw. ihrer Kundinnen und Kunden. Alle Informationen (Daten), die wir erhalten, werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben, sofern wir nicht gesetzlich dazu verpflichtet bzw. berechtigt sind oder dies mit ihrer Einwilligung bzw. auf vertraglicher Grundlage erfolgt. Alle Informationen werden nur zu bestimmten rechtmäßigen Zwecken verarbeitet. Zur Sicherheit und zum Schutz der verarbeiteten Daten ergreifen wir angemessene Maßnahmen (insbesondere ISO 27001-Zertifizierung). Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.) sind wir „Verantwortliche“.

1. Datenschutzbeauftragter:

KPMG Security Services GmbH
4020 Linz  •  Kudlichstraße 41
E-Mail: DSBA-LandOOE@kpmg.at

Hinweis: Der Datenschutzbeauftragte berät nicht in allgemeinen Datenschutzangelegenheiten.

2. Allgemeine Informationen nach Art 13 und 14 DSGVO

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der oö. Landesverwaltung erfolgt in der Regel auf gesetzlicher Grundlage (Hoheitsverwaltung), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, im öffentlichen Interesse bzw. mit Einwilligung der betroffenen Personen oder auf vertraglicher Grundlage (Privatwirtschaftsverwaltung: ein Beispiel dafür stellt die Vergabe von Förderungen dar).

a. Bei Anfragen, Auskunftsersuchen, Anregungen, Informationen, etc.

Hier werden je nach Situation zum Zweck der Bearbeitung die von Ihnen übermittelten / bekanntgegebenen Daten verarbeitet. Das sind insbesondere Ihre persönlichen Identifikations- und Kontaktinformationen, wie Name, Titel, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Firmenbuch-Nummer oder Informationen von einbringenden Personen von Formularen, Anträgen und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich der Oö. Landesverwaltung eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen wie z.B. Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift, Geschäftszeichen, Gegenstand, Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden), Vermerke, Notizen und Erledigungstext.

Anfragen in Form von Auskunftsersuchen nach dem Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz werden auf Grundlage dieses Gesetzes verarbeitet.

b. Anlässlich einer Antragstellung im Rahmen der Hoheitsverwaltung:

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie ein Anliegen haben und einen Antrag bei uns einreichen, zum Zweck der Bearbeitung dieses Antrages auf Basis der dabei konkret zu berücksichtigenden Rechtsgrundlage(n). Wir verarbeiten dort jene Daten, die in der jeweiligen Rechtsgrundlage für den konkreten Zweck vorgesehen sind, sehr oft auf Basis eigener Formulare.

Beispiele: Antrag auf Sozialhilfe (Oö. Sozialhilfegesetz bzw. Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz), Betriebsanlagengenehmigung (Gewerbeordnung), Passausstellung (Passgesetz), ...

c. Wenn wir als Behörde von Amtswegen einzuschreiten haben:

Hier werden je nach Situation und Grund bzw. Zweck des Einschreitens auf Basis der jeweiligen Rechtsgrundlage die dafür erforderlichen Daten verarbeitet. Im Rahmen des im Verfahren vorgesehenen Parteiengehörs erhalten Sie die entsprechenden Informationen.

Wenn Sie zur konkreten Rechtsgrundlage, zu den Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten bzw. von Empfängern oder sonstige Fragen haben, finden Sie Informationen im jeweils zur Verfügung gestellten Formular oder Sie informieren sich im Internet auf der Homepage Ihrer Bezirkshauptmannschaft unter Bürgerservice / BH von A - Z.

Hinweis zur Rechtsgrundlage:
Datenverarbeitungen bei vorvertraglichen Maßnahmen sowie bei der Erfüllung von Verträgen erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sowie der Vollzug von gesetzlichen Bestimmungen erfolgen auf Basis von Art. 6. Abs. 1 lit. c und e DSGVO. Soweit eine Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder solcher Dritter erfolgt, stützt sich diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf gesetzlicher Grundlage und umfasst die Bearbeitung, Dokumentation und Verrechnung von Leistungen in den gesetzlich vorgesehenen Bereichen unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes. Weiterführende Informationen auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe.

Daten erhalten wir allenfalls auf Basis gesetzlicher Bestimmungen auch aus diversen Registern bzw. öffentlichen Datenbanken (wie z.B. Zentrales Melderegister [ZMR], Zentrales Kraftfahrzeugregister [KZR], Firmenbuch, Grundbuch, Gewerbeinformationssystem Austria [GISA], Identitätsdokumentenregister [IDR], ...) – näheres finden Sie unter Österreichs Digitales Amt.

Bei Veranstaltungen gemachte Fotos werden zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung unserer Aktivitäten auf der Landeshomepage sowie vereinzelt in Printmedien veröffentlicht (berechtigtes Interesse).

Kategorien möglicher Empfänger von Daten sind für den jeweiligen Verarbeitungszweck in erster Linie den zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen zu entnehmen, wie z.B.: Behörden und Gerichte (z.B. Amt der Oö. Landesregierung, Landesverwaltungsgericht , ...), gesetzlich definierte Personen im dort vorgesehen Umfang (z.B. Beteiligte/Parteien nach § 8 AVG), Banken (z.B. Auszahlung der Sozialhilfe), Fahrschulen, Zulassungsstellen, diverse Register (siehe oben), Auftragsverarbeiter, Sozialhilfeverband, ...). Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern erfolgt allenfalls im Einzelfall auf Basis internationaler Abkommen (z.B. Haager Adoptionsübereinkommen) bzw. im Rahmen der Amtshilfe.

Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen bzw. aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. Wir haben nach § 3 Oö. Archivgesetz alle Unterlagen, die wir nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Oö. Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen).

Nach den Art. 15 ff DSGVO besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit, sofern dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Einwilligungen nach Art 6 Abs. 1 lit. a iVm Art 7 f DSGVO können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Für allfällige datenschutzrechtliche Beschwerden ist die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Ihre Daten Ihre Angelegenheit nicht bearbeiten können, sofern wir nicht von Amtswegen vorzugehen haben; das bedeutet, dass Sie z.B. die beantragte Genehmigung, Sozialhilfe oder den Reisepass, ... nicht erhalten.

3. Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO

Die von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO besteht ein Widerspruchsrecht bei Direktwerbung.

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nicht zielführend ist, wenn die Datenverarbeitung aus zwingenden schutzwürdigen Gründen erforderlich ist.

(Stand November 2023)

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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