Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist oder nicht mehr die nötige Gültigkeit aufweist. Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses – um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden – Informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können.
Für viele Länder bestehen spezielle Einreisebestimmungen: z.B. muss der Reisepass nach Urlaubsrückkehr noch eine gewisse Zeit länger gültig sein, die Beantragung eines E-Visa ist notwendig, für alleinreisende Minderjährige wird eine Bestätigung verlangt, ...usw.
Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums www.bmeia.gv.at
Übrigens benötigt man für jeden Grenzübertritt, auch nach Deutschland (z.B. Passau) ein Reisedokument. Der Führerschein ist kein Reisedokument.
Die Ausstellungsdauer für ein Reisedokument beträgt ca. 5 Arbeitstage. Bei Anträgen die bei einer ermächtigten Gemeinde gestellt werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von bis zu 3 Wochen rechnen.
Weiterführende Informationen
Das Bürgerservice bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, damit Sie ihren Behördengang so einfach und unbürokratisch wie möglich erledigen können. Von der Antragstellung bis zur Enderledigung und dem Zahlungsverkehr (bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte) können Ihre Anliegen in der Bürgerservicestelle abgewickelt werden.
Kundenzeiten
Die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Schärding ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Kundenzeiten: | |
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Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
und steht für Fragen und Informationen unter der Telefonnummer 07712-3105-0 jederzeit gerne zur Verfügung.
Achtung: Öffnungszeiten können abweichen!
Leistungen der Bürgerservicestelle
Zahlungsverkehr
Bargeldlos können Sie bezahlen mit:
- Bankomatkarte
- Quick-Money
- Dinersclub
- Visa
- American Express
- Euro Card
- Master Card
Die genaue Bankverbindung
Bezirkshauptmannschaft Schärding:
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
Bankleitzahl: 20320
Kontonummer: 06800000125
Für Überweisungen aus dem Ausland brauchen Sie die IBAN Nummer der Bezirkshauptmannschaft Schärding. Sie lautet AT802032006800000125.
Die BIC (SWIFT) Adresse der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich lautet ASPKAT2L.
Sozialhilfeverband Schärding:
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
Bankleitzahl: 20320
Kontonummer: 06800009002
Für Überweisungen aus dem Ausland brauchen Sie die IBAN Nummer des Sozialhilfeverbandes Schärding. Sie lautet AT882032006800009002.
Die BIC (SWIFT) Adresse der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich lautet ASPKAT2L.
Bitte führen Sie auf den Überweisungen den Zahlungsgrund (Aktenzahl des Bescheides, der Strafverfügung, etc.) und Ihren vollen Namen mit Anschrift an. So stellen Sie sicher, dass Ihre Einzahlung auch richtig verrechnet werden kann bzw. ermöglichen Sie uns, bei Unklarheit Nachforschungen durchzuführen.
Wenn Sie bei Organmandats- oder Anonymverfügungszahlungen nicht den Originalzahlschein verwenden, teilen Sie uns bitte unbedingt die 12-stellige Zahl der Codierzeile mit. Bei Verwendung von Internet-Banking muss diese ins Feld Kundendaten eingetragen werden.