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Allgemeines.
Der Identitätsausweis im Scheckkartenformat ist fälschungssicher, er dient zur Feststellung der Identität und ist im Inland gültig.
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Neuausstellung.
Ein Identitätsausweis kann beantragt werden wenn ein Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis vorhanden ist, oder wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden sind.
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Kind - eigener Identitätsausweis.
Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von dem/der gesetzlichen VertreterIn beantragt werden.
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Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen.
Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Identitätsausweis in Österreich verloren oder gestohlen.
Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Personaldatenänderung.
Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99 • E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at