Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte dem BMVIT mit, dass ab 1. Juli 2011 Personen, die eine vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17" besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland keinen PKW lenken dürfen.
Personen mit Wohnsitz in Deutschland dürfen einen PKW lenken, sofern kein Führerscheinumtausch vorgenommen wird.
Ein Umtausch für die Lenkberechtigung der Klasse B ist erst bei Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.