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Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer.
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Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.
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Ausstellung eines Duplikates des Typenscheines.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheines aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
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Zulassungsschein im praktischen Scheckkartenformat.
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Parkausweis für Behinderte nach § 29b Straßenverkehrsordnung.
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Nach Ungarn nur mit gültiger Begutachtungsplakette (Pickerl).
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Winterreifen- und Schneekettenpflicht.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399 • E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at