Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Winterreifen- und Schneekettenpflicht

  • für Lkw über 3,5 t in der Zeit von 1. November bis 15. April
  • für Omnibusse in der Zeit von 1. November bis 15. März.

Das bedeutet, dass beim Betrieb des Fahrzeuges zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein müssen.

 

Pkw und Lkw unter 3,5 t dürfen in der Zeit von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. 

 

Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April müssen in allen LKWs über 3,5 t und Omnibussen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

 

Die näheren Details und Ausnahmeregelungen finden Sie unter help.gv.at.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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