Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.
Die Zulassungsstellen sind bei einer Reihe von Versicherungen eingerichtet. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Auskünfte und Informationen.
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