Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wunschkennzeichen

Das Wunschkennzeichen besteht aus der Abkürzung für die Zulassungsbehörde, dem Landeswappen und einer frei wählbaren Buchstaben-Ziffernkombination. Die gewünschte Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden und kann zwischen drei und fünf (in Landeshauptstädten: sechs) Zeichen haben.

Das Wunschkennzeichen kann entweder reserviert oder sofort zugewiesen werden. Wenn die betroffene Person noch keine Kfz-Zulassung besitzt, kann das Kennzeichen bis zu fünf Jahren reserviert werden.

Zuständige Behörden:

Das Wunschkennzeichen ist bei der Bezirkshauptmannschaft am Hauptwohnsitz zu beantragen.

Mit dem bewilligten und zugeteilten Wunschkennzeichen können die Kennzeichentafeln bei den Zulassungsstelle beantragt werden. Dort werden sie auch ausgefolgt.

Kosten:

Die Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen kosten ebenso viel, wie die normalen Kennzeichentafeln.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung:

Nach 15 Jahren (maßgebend ist das Datum der Reservierung) verlieren die Wunschkennzeichen ihre Gültigkeit. Allerdings kann das alte Wunschkennzeichen auf weitere 15 Jahre verlängert oder ein anderes Wunschkennzeichen beantragt werden. Anderenfalls muss das Wunschkennzeichen auf ein normales Kennzeichen umgetauscht werden.

Der Antrag auf Verlängerung des Wunschkennzeichens für weitere 15 Jahre kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der 15-jährigen Frist gestellt werden.

Zuständige Behörden:

Neubeantragung: Bezirksverwaltungsbehörde
Verlängerung: Zulassungsstellen der Versicherer

Kosten:

Verlängerung des Wunschkennzeichens: 214 Euro
Beantragen eines neuen Wunschkennzeichens: 228,30 Euro
Zusätzlich bei neuem Kennzeichen oder neuem Wunschkennzeichen (bei Rückgabe der Wunschkennzeichen Begutachtungsplakette: 1,90 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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