Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Überstellungskennzeichen

Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden.

Diese Überstellungskennzeichen gelten maximal 21 Tage.

Hinweis: Bei der Überstellung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland  ist zu beachten, dass der ausländische Staat (beispielsweise Deutschland) oftmals das österreichische Überstellungskennzeichen nicht anerkennt und ein eigenes Kennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeuges verlangt.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Dokumente:

  • Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Typenschein oder ausländisches Fahrzeugdokument (bei einem selbst importierten Kraftfahrzeug)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich beantragt wird)

Kosten:

Überstellungskennzeichentafeln: 17,40 Euro
Bearbeitungsleistung der Versicherung: 39,30 Euro
Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
Kaution für die Kennzeichentafel:
(bei Rückgabe der Kennzeichentafel innerhalb eines Jahres wird der Betrag rückerstattet)
36 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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