Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Namensänderung und Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung

Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in einen anderen Bezirk muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle eines Versicherers im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes neu angemeldet werden.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Personaldatenänderung
  • Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Reisepass bei ausländischen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.
Das gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Neuanmeldung in einem anderen Bezirk erfolgt.
 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at

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