Fahren mit L-17 Führerschein in Deutschland
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte dem (österreichischen) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit, dass durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ermöglicht wurde, dass ab 01.07.2012 die vorgezogene Lenkberechtigung ("L 17") in Deutschland wieder "anerkannt" ist.
Somit ist es für alle Besitzer dieser Lenkberechtigungen rechtskonform wieder möglich, auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres in Deutschland Kraftfahrzeuge zu lenken.