Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
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Fahren mit L-17 Führerschein in Deutschland

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte dem BMVIT mit, dass ab 1. Juli 2011 Personen, die eine vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17" besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei nur vorübergehendem ...

 

Fahren mit L-17 Führerschein in Deutschland

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte dem (österreichischen) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit, dass durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ermöglicht wurde, dass ab 01.07.2012 die vorgezogene Lenkberechtigung ("L 17") in Deutschland wieder "anerkannt" ist.

Somit ist es für alle Besitzer dieser Lenkberechtigungen rechtskonform wieder möglich, auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres in Deutschland Kraftfahrzeuge zu lenken.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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