Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Rettungsgasse

Was ist die Rettungsgasse?

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglnker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.

  • bei 2-streifigen Straßenabschnitten:
    Die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden.
  • bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten:
    Die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.

 

Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?

  • Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort.
  • Rascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge.
  • Breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwere Einsatz- und Bergefahrzeuge.
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens.
  • Schnellere Versorgung von Verletzten.
  • Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus Deutschland).
    1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance, d.h. die Rettungsgasse steigert die Überlebenschance um 40 Prozent.
  • Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer. System existiert bereits in Nachbarländern. Einheitliches Prinzip mit den wesentlichen Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien.
     

Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit!

(Quelle: bmvit) 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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