Seit Anfang September läuft eine gemeinsame Informationskampagne des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres, um die Österreicherinnen und Österreicher auf das Auslaufen der Kindermiteintragung im Reisepass im Juni 2012 aufmerksam zu machen. Auch 2012 wird in Inseraten, Hörfunkspots sowie im Internet darüber informiert, dass spätestens ab Juni 2012 jedes Kind einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen benötigt.
"Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Bereits jetzt sollten die Eltern daran denken, dass für die Urlaubsreise 2012 ihre Kinder eigene Reisepässe brauchen. Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet so längere Wartezeiten bei den Passbehörden", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Außenminister Dr. Michael Spindelegger erklärt dazu: "Mit dem Ende der Kindermiteintragung wird auch eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel realisiert. Das Prinzip 'ein Kind - ein Pass' dient also auch dem Schutz unserer Kinder."
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30,00 Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Aus aktuellem Anlass erinnert das Innenministerium daran, dass auch innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis - mitzuführen sind. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss.
Seit dem 15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, unabhängig vom Wohnsitz, beantragt werden.
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