Um den Schilderwald auf den heimischen Straßen zu reduzieren, wurden mit der im vorigen Jahr in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung neue Bodenmarkierungen für Halte- und Parkverbote erlassen.
Eine am Fahrbahnrand angebrachte durchgehende gelbe Linie kennzeichnet ein Halteverbot, eine unterbrochene gelbe Linie steht für das Parkverbot.
Das Verbot des Abstellens ist jedoch nur dann gültig, wenn diese Linien für die Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sind. Eine Verdeckungder Bodenmarkierung durch Schmutz, darauf abgestellten Gegenständen oder Schnee bei gleichzeitigem Fehlen von entsprechenden Verkehrstafeln hebt die Verbotsbestimmung auf.