Seit 31. März 2013 ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt mit dem Fahrrad verboten. Das Strafausmaß orientiert sich an die Strafen für Telefonieren ohne Freisprechanlage im Auto (50 Euro, im Falle einer Anzeige 72 Euro).
Weiters gibt es künftig die Kategorie der "Begegnungszone" sowie der "Fahrradstraße".
- In Begegnungszonen sind Fußgänger, Rad- und Autofahrer gleichberechtigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 20 km/h.
- Auf einer Fahrradstraße ist grundsätzlich nur das Radfahren erlaubt, Kraftfahrzeuge dürfen nur zu- und abfahren.
- Die Benützungspflicht von Radwegen wurde gelockert.
Mit diesen Maßnahmen soll einerseits der Anteil der Radfahrer am Straßenverkehr erhöht und andererseits deren Sicherheit insgesamt gehoben werden.