Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Schärding sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Schärding (siehe Link unten) abrufbar.
Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.
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