Wichtige Aufgabe des Naturschutzes ist es, unsere Lebensgrundlagen und somit auch unsere Lebensqualität zu sichern. Gerade in unserer modernen Freizeitgesellschaft entstehen immer wieder Interessenskonflikte durch das subjektiv verständliche Verlangen des Einzelnen, die Natur und bestehende Freiräume zu nutzen.
Das Oö. Natur und Landschaftsschutzgesetz hat daher als wesentliche Ziele , die heimische Natur in ihren Lebens- oder Erscheinungsformen zu erhalten, sie zu gestalten und dadurch den Menschen eine angemessene bestmögliche Lebensgrundlage zu sichern.
Dabei haben alle Behörden bei der Besorgung ihrer Aufgaben, die Ihnen nach landesgesetzlichen Vorschriften obliegen, auf den Schutz der Natur und Landschaft Bedacht zu nehmen – das Land und die Gemeinden sind auch privatwirtschaftlich verpflichtet, die Erhaltung , Gestaltung und Pflege der Natur und Landschaft nach Möglichkeit zu fördern.
Weiters bestehen seit dem Beitritt Österreichs zur EU auch zusätzliche gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen (Vogelschutz, Flora-Fauna-Habitat).
Auf Grund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufträge hat der Landesgesetzgeber verschiede Bewilligungspflichten vorgesehen.
Behörden sind die Bezirkshauptmannschaft und die Oö Landesregierung.
Naturschutzförderungen
Die Anlage neuer Landschaftselemente und die Erhaltung wertvoller Landschaftsteile kann gefördert werden. Die Beratung und Abwicklung der Förderung erfolgt durch den Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftschutz!