Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über umweltrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in umweltrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399 • E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at