Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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Kundmachung SHV Perg - Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2024
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Nach § 37 Abs. 1 Oö. Sozialhilfegesetz iVm § 92 Abs. 9 Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2024 ab sofort zwei Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft Perg zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
BHPESHV-2012-112356/166-KW -
25. März 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Kleinkläranlage mit Ableitung der gereinigten häuslichen Abwässer in den Dimbach in der Marktgemeinde Waldhausen/Strg.
BHPEWa-2021-312786/15-HA -
Verständigung im Zeitraum von 17.03.2025 bis 30.03.2025
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Aufstellung eines Containers für Snack- und Getränkeautomaten und WC- Anlage im Standort 4363 Pabneukirchen auf dem Grundstück Nr. 915/4, KG Pabneukirchen.
BHPEBa-2025-68266/6-WD -
07. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung und Betrieb einer Naturkläranlage mit bepflanztem Bodenfilter und anschließender Versickerung auf den Grundstücken mit den Nr. 1409/3, 1438/3, 1445 und 1439/2, alle KG 43102 Bodendorf, in der Gemeinde Katsdorf.
BHPEWa-2025-56603/7-HA -
09. April 2025, 08:45 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Stockschützenhalle in der Marktgemeinde Waldhausen/Strg
BHPEWa-2025-43316/5-HA -
10. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 4352 Bad Kreuzen, Untergaisberg 15
BHPEBa-2025-46180/6-NB -
17. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Neubau Gemeindeamt und Musikproberaum
BHPEWa-2025-85618/5-HA
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen