Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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Kundmachung SHV Perg - Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2024
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Nach § 37 Abs. 1 Oö. Sozialhilfegesetz iVm § 93 Abs. 4 Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der von der Verbandsversammlung am 24.03.2025 beschlossene Rechnungsabschluss des Sozialhilfeverbandes Perg für das Finanzjahr 2024 ab Kundmachung zwei Wochen während der Amtsstunden in der Geschäftsstelle des SHV Perg zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
BHPESHV-2012-112356/169-KW
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Verständigung im Zeitraum von 07.04.2025 bis 20.04.2025
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Errichtung einer Betriebsanlage durch Abbruch bestehender Kiosk und Neubau Imbiss (Gastraum,
Theke, Küche, Lager, Toiletten, Personal, Terrasse) im Standort 4222 St. Georgen/Gusen, Maut-
hausener Straße 47 auf dem Grundstück Nr. 95/10, KG St. Georgen/Gusen.
BHPEBa-2024-426013/21-FR -
17. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Neubau Gemeindeamt und Musikproberaum
BHPEWa-2025-85618/5-HA -
22. April 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung und den Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Nr. 1438/1, KG 43017 St. Thomas am Blasenstein, Marktgemeinde St. Thomas am Blasensein. Die Anspeisung der Teichanlage erfolgt aus dem Käfermühlbach. Die Ableitung des Über- und Entleerungswassers erfolgt wieder zurück in den Käfermühlbach.
BHPEWa-2024-280943/7-ML -
24.April 2025, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Verlegung Zufahrt Gumpetshof mit Querung des Kesselbergbaches mittels Rohrdurchlass
BHPEWa-2021-565521/27-ML -
24. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Abbruch bestehender Kiosk und Neubau Imbiss (Gastraum, Theke, Küche, Lager, Toiletten,
Personal, Terrasse) im Standort 4222 St. Georgen/Gusen, Mauthausener Straße 47 auf dem
Grundstück Nr. 95/10, KG St. Georgen an der Gusen.
Das Vorhaben wurde im Bauplan der B3 Architektur GmbH, 4222 Langenstein, Georgestraße 30,
vom 04.11.2024, Plan Nr. 2302_03_01-A, dargestellt und in der Baubeschreibung näher umschrieben.
BHPEBa-2024-427988/9-FR -
25. April 2025, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Neubau der Arbingbachbrücke 3 an der L1428 Arbinger Straße bei km 3,497 am Falkenauerbach in der Marktgemeinde Münzbach
BHPEWa-2025-103737/4-ML
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen