Wenn der Umgang mit Alkohol zum Problem wird, kann ein Gespräch Klarheit und Orientierung geben.
WAS:
- Information, Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte
- Begleitung bei psychosozialen und therapeutischen Schritten
- Betreuung bei ambulanter Behandlung und nach stationärer Therapie
- Vermittlung zu Therapie, stationären Behandlungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, anderen sozialen Einrichtungen, Wohngemeinschaften etc.
- moderierte Gruppen zur Stabilisierung der Abstinenz
- Einzel- und Familiengespräche
WIE:
- vertraulich - kostenlos - auf Wunsch anonym
WER:
Christian Mühlberger, Diplomsozialarbeiter
WO:
Bezirkshauptmannschaft Perg, 4320 Perg, Dirnbergerstraße 11
Telefon: (+43 664) 600 72 89 552
E-mail: christian.muehlberger@ooe.gv.at
WANN:
nach telefonischer Vereinbarung
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dieses für (angehende) Unternehmer gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretende Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen.
Online Teilnahme möglich!
Termine:
November: | 14.11.2024 | 28.11.2024 | |
Dezember: | 12.12.2024 | ||
Jänner: | 07.01.2025 | 20.01.2025 | |
Februar: | 03.02.2025 | 14.02.2025 | 24.02.2025 |
März: | 03.03.2025 | 17.03.2025 | 31.03.2025 |
April: | 11.04.2025 | 28.04.2025 | |
Mai: | 12.05.2025 | 26.05.2025 | |
Juni: | 06.06.2025 | 16.06.2025 | 30.06.2025 |
Juli: | 14.07.2025 | 25.07.2025 |
Jeweils von 8:00 bis 11:00 Uhr.
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig!
Telefonnummer (+43 7262) 551-674 01 und (+43 7262) 551-674 02
Dieses für (angehende) Unternehmer gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen ein Behördenvertreter, der gewerbetechnische Amtssachverständige und ein Vertreter des Arbeitsinspektorrates Linz zur Verfügung.
Die Familienberatung steht jedem/r offen – Ihnen als Familie, Paar, Alleinstehendem oder Jugendlichem.
Eine Sozialarbeiterin und eine Psychologin stehen für vertrauliche Beratungsgespräche kostenlos zur Verfügung. Dazu ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (+43 7262) 551 67 429 erforderlich.
Die Beratungsgespräche finden im Familien- und Sozialzentrum (FAMOS) Perg, Johann-Paur-Straße 1, 4320 Perg (gegenüber Einsatzzentrum Rotes Kreuz - Feuerwehr) statt.
Das Oö. Chancengleichheitsgesetz löst seit 1. September 2008 das bisherige Oö. Behindertengesetz ab. Es bringt wesentliche Änderungen für Menschen mit Beeinträchtigungen mit sich:
Chancengleichheit = Möglichkeit, wie jeder/jede andere einen Beruf zu erlernen
Chancengleichheit = Ermöglichung eines normalen Lebens
Chancengleichheit = Umfassende Eingliederung in die Gesellschaft
Chancengleichheit = Verringerung von Beeinträchtigungen
Mit dem neuen Oö. Chancengleichheitsgesetz sind wir bürgernah für Sie da!
Rufen Sie uns an: Telefon (+43 7262) 551-673 25 oder 673 26
Das kostenlose Beratungsangebot der IGLU Eltern-/Mutterberatung in 4310 Mauthausen, Poschacherstr. 3, Tel. 0664/6007267606, steht allen Eltern und Alleinerziehenden im Bezirk zur Verfügung.
Vereinbaren Sie unter der obigen Telefonnummer einen Termin. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und Sorgen.
Gemeinsam können auf diese Weise Lösungen gesucht und gefunden werden.
In der Zeit von 24.12.2024 bis 06.01.2025 finden keine IGLU-Angebote statt. Wir sind ab 07.01.2025 wieder für Sie da. Das IGLU-Team wünscht allen schöne Feiertage.
Öffnungszeiten der Eltern-/Mutterberatungsstellen im Bezirk Perg (Änderungen der Öffnungszeiten können Sie telefonisch unter 0664/6007267606 oder 07262/55167429 erfragen):
Grein |
jeden 3. Dienstag im Monat um 14:00 Uhr in der Feuerwehrzentrale Grein mit DSA Margarete Furtlehner; wird ab Herbst 2023 als offener Babytreff angeboten |
Mauthausen |
jeden 1. Montag im Monat von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und jeden 2. und 4. Montag im Monat von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr im IGLU- Mauthausen (Donaupark) mit DSA Christina Lehner |
Pabneukirchen |
jeden 1. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr im Haus der Musik mit DSA Margarete Furtlehner |
Perg |
jeden 2. Dienstag im Monat um 14:00 Uhr im FAMOS-Perg mit DSA Margarete Furtlehner jeden 4. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr im FAMOS-Perg mit DSA Heidi Kleinbruckner |
Schwertberg |
jeden 2. Donnerstag im Monat um 14:00 Uhr am Stützpunkt Rotes Kreuz Schwertberg mit DSA Heidi Kleinbruckner |
Sankt Georgen an der Gusen |
jeden 2. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr in der Krabbelstube Dinowelt mit DSA Heidi Kleinbruckner |
Alle angeführten Termine finden vorbehaltlich Terminänderungen statt. Informationen darüber erhalten Sie unter (+43 7262) 551-674 29!
Online Terminreservierung
Mit einem Termin minimieren Sie Ihre Wartezeit!
Gerade in unserer Bürgerservicestelle ist der Kundenandrang sehr individuell. Wenn sehr viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig zu uns kommen, dann können auch Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.
Um eben diese zu vermeiden, bietet Ihnen die Bezirkshauptmannschaft Perg die Möglichkeit an, vorab online einen festen Termin zur Erledigung bestimmter Anliegen zu vereinbaren.
Das Verfahren der Terminreservierung ist ganz einfach und mit wenigen Mausklicks ist ein Termin vereinbart!
Am Termintag holen Sie sich bitte bei der Info-Stelle beim Eingang der Bezirkshauptmannschaft eine Nummer für das Bürgerservice, Sie werden mit dieser Nummer über den Bildschirm im Wartebereich, mit der Information bei welchen Schalter sie eintreten können, aufgerufen.
Online-Termine werde vorrangig behandelt.
Weiterführende Informationen
Die SCHULDNERHILFE OÖ ist eine staatlich anerkannte Schuldenberatungsstelle und Familienberatungsstelle und unterstützt Privatpersonen bei der Lösung von finanziellen Problemen: Ratenvereinbarungen, Stundungen bis zur Vorbereitung einer Insolvenz bei Überschuldung.
Weiters wird Budgetberatung angeboten. Ziel ist ein ausgeglichenes Budget durch eine genaue Analyse der Einnahmen-Ausgabensituation.
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Beratungsstelle
Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg
Erdgeschoß, Zimmer E08
Beraterin
Christina Kager, B.A.
Beratungszeiten
Jeden Montag von 09:00 bis 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Terminvereinbarung telefonisch unter 0732 / 77 77 34
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Grundverkehrsrecht (allgemeine Auskünfte)
- Bezirksgrundverkehrskommission Perg
Geschäftsstelle: Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg - Feststellung, ob Rechtsgeschäfte genehmigungspflichtig sind
- Genehmigung von Rechtsgeschäften
Grundverkehrssitzungen - Termine für 2025:
1. Sitzung Donnerstag, 6. Februar 2025 | Abgabeschluss: Di, 21. Jänner 2025 |
2. Sitzung Freitag, 28. März 2025 | Abgabeschluss: Di, 11. März 2025 |
3. Sitzung Freitag, 16. Mai 2025 | Abgabeschluss: Di, 29. April 2025 |
4. Sitzung Freitag, 4. Juli 2025 | Abgabeschluss: Di, 17. Juni 2025 |
5. Sitzung Freitag, 19. September 2025 | Abgabeschluss: Di, 2. September 2025 |
6. Sitzung Freitag, 28. November 2025 | Abgabeschluss: Di, 11. November 2025 |
Diese Termine sind vorbehaltlich, allfällige Terminverschiebungen werden sofort nach Bekanntwerden aktualisiert.
Bitte beachten:
- Grundverkehrs-Eingaben (Anträge) samt Urkunden und Beilagen (bitte einzeln gescannt) ausschließlich elektronisch übermitteln an: bh-pe.post@ooe.gv.at
- Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
WICHTIG: Name, Geburtsdatum, Nationalität, Beruf, Details zur Nutzung bisher und in Zukunft, Besitzverhältnisse (landwirtschaftlicher Grundbesitz samt Nachweis), land- und/oder forstwirtschaftliche Ausbildung, Rückbehalt mit näheren Angaben, … - Begründungen zur Veräußerung und zum Erwerb
Bitte aussagekräftig formulieren – ist wesentlich für die Entscheidungsfindung der Kommission - Kaufpreisbekanntgabe im Antrag
Bei gemischten Verträgen in denen nicht ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald betroffen sind, sondern auch Bauland (Wohngebiet, Betriebsbaugebiet, Dorfgebiet, deren Erwerb genehmigungsfrei zulässig ist), wird ersucht, einen anteiligen Grünlandpreis (für LN und Wald) im Antrag auszuweisen, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsabgabe ist. Das sind 5 ‰ des Kaufpreises (mindestens Euro 65,-- und höchstens Euro 650,--).
- vollständig ausgefüllt
- Rechtskraftbestätigungen
Diese werden nach Eintritt der Rechtskraft automatisch durch unsere Geschäftsstelle versendet. Es ist nicht notwendig Bescheide vorzulegen.
Weiterführende Informationen