Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wald

Unser Wald erzeugt nicht nur das Holz (Nutzfunktion des Waldes), sondern schützt vor Naturgefahren (Schutzfunktion), beeinflusst Klima und Wasserhaushalt positiv (Wohlfahrtsfunktion), schenkt uns Erholung (Erholungsfunktion) und ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Das Forstgesetz von 1975 regelt die Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen.
 

Mehr als die Hälfte des Waldes in Oberösterreich gehört bäuerlichen Eigentümerinnen/Eigentümern, den Rest teilen sich Großwaldbesitzerinnen/Großwaldbesitzer und die österreichischen Bundesforste.

 

Jede Person darf in den Wald gehen, um sich zu erholen. Aus Rücksicht auf das Eigentum der Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer darf aber Jungwald (Bäume unter drei Meter Höhe) nicht betreten werden. Das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer zulässig.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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