Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Wald - Behördliche Anordnungen

Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.

Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.

Waldverwüstung

Waldverwüstung ist die flächenhafte Gefährdung von Waldboden und –bewuchs, auch das Ablagern von Müll oder Bauschutt im Wald oder die Verunreinigung von Waldboden. Jede Waldverwüstung ist verboten.

Forstschädlinge

Forstschädlinge sind tierische und pflanzliche Schädlinge, wie Insekten, Mäuse, Pilze oder Viren, die bei stärkerem Auftreten den Wald gefährden oder den Holzwert erheblich herabsetzen können.

Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer müssen auf das Auftreten von  Forstschädlingen achten und  die Wahrnehmung einer drohenden Gefahr an die Forstbehörde melden und haben einer Gefährdung durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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