-
ID Austria.
Sie nutzen bereits die App „Digitales Amt“ und sind mit Ihrer Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion angemeldet? Dann ist diese Registrierungsvariante die einfachste und schnellste für Sie.
-
Identitätsausweis in Österreich verloren oder gestohlen.
Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
-
Kind - eigener Identitätsausweis.
Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von dem/der gesetzlichen VertreterIn beantragt werden.
-
Neuausstellung.
Ein Identitätsausweis kann beantragt werden wenn ein Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis vorhanden ist, oder wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden sind.
-
Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen.
Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
-
Personaldatenänderung.
Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
-
Allgemeines.
Der Identitätsausweis im Scheckkartenformat ist fälschungssicher, er dient zur Feststellung der Identität und ist im Inland gültig.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399 • E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at