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Allgemeines.
Der Personalausweis wird in Scheckkartenformat ausgestellt, er dient zur Feststellung der Identität und hat darüber hinaus in den meisten Staaten Europas Gültigkeit als Reisedokument.
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Personalausweis im Ausland verloren oder gestohlen.
Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Personalausweis in Österreich verloren oder gestohlen.
Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
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Personaldatenänderung.
Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Kind - eigener Personalausweis.
Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind allein verreisen bzw. kann auch mit anderen Personen als nur mit dem Elternteil, bei dem es im Reisepass oder im alten Personalausweis eingetragen ist, ins Ausland reisen.
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Neuausstellung eines Personalausweises.
Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
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Auslandsreise - Personalausweis vergessen.
Wurde bei einer Auslandsreise der Personalausweis vergessen, gibt es die gleichen Möglichkeiten wie beim Reisepass.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399 • E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at