Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen.
Die Fischerei ist unter Einhaltung des Oö. Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.
Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr
Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.
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