Gewerbeanmeldung:
Das Gewerbe muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder auch elektronisch erfolgen.
Die Gewerbeanmeldung muss folgende Punkte enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Standort der Gewerbeausübung
- Persönliche Angaben des/der Anmelders/in
Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, wenn alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Antrages mitgenommen werden. Nur bei den oben genannten "sensiblen" Gewerben ist die rechtskräftige Entscheidung der Gewerbeanmeldung abzuwarten.
Hinweis:
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befindet sich in den §§ 9, 13, 26, 27, 39, 46, 339, 340, 341, 345, 346, 373c und 373d der Gewerbeordnung 1994.
Den gesamten Inhalt der Gewerbeordnung 1994 finden Sie unter folgendem Link:
Nachstehend finden Sie:
Formulare und Verfahrensbeschreibungen soweit vorhanden, die Sie möglicherweise – je nach Ihrer persönlichen Situation – benötigen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten:
Gewerbeanmeldung:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Gewerbeanmeldung (LWLD-Wi/E-8) Herunterladen .