Die Bezirkshauptmannschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Verkehrsbeschränkungen verfügen.
Dabei haben sie unter anderem Fragen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs aber auch den Schutz von Personen zu berücksichtigen.
Beispiele:
- Schutzwege ("Zebrastreifen")
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Überholverbote
Gemeinden können unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hupverbote für den Bereich von Gemeindestraßen erlassen.
Für Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen ist das Bundesministerium zuständig.