Die "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" berechtigt Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind) zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit im gesamten Bundesgebiet. Sie wird grundsätzlich erteilt
1) im Anschluss an bestimmte Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, etc.)
2) bei Erstanträgen
- für Familienzusammenführungen, wenn der Zusammenführende Inhaber eines Titels "Daueraufenthalt – EG", "Rot-Weiß-Rot–Karte", "Rot-Weiß-Rot–Karte plus", "Blaue Karte EU", "Niederlassungsbewilligung - Forscher", "Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit", wenn der Zusammenführende ein "Asylberechtigter" ist oder als unionsrechtlich aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger über eine Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte verfügt.
- in diversen anderen Fällen
3) im Verlängerungsfall
Örtlich zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des beabsichtigten Wohnsitzes des Fremden.
Es ist zu beachten, dass für manche Familienzusammenführungen im Erstantragsfall Quotenpflicht besteht, d.h. es kann nur eine bestimmte Anzahl von Bewilligungen pro Jahr erteilt werden.
Verlängerungsanträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, frühestens 3 Monate vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels persönlich beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge.
Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kosten:
- Für Personen ab 6 Jahren 160,00 Euro
- Für Kinder unter 6 Jahren 145,00 Euro
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