Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Beratung und Termine

Hier erhalten Sie eine Übersicht über das Beratungsangebot sowie Termine der Bezirkshauptmannschaf Gmunden.

Aufgabe der Beratungsstelle

Wenn der Umgang mit Alkohol zum Problem wird, kann ein Gespräch Klarheit und Orientierung geben.

  • vertraulich – kostenlos – auf Wunsch anonym
  • Information, Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte
  • Einzel- und Gruppenberatung
  • Vermittlung zu Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen

Beratungszeiten

  • Beratungsstelle Gmunden
    4810 Gmunden, Miller-von-Aichholz-Straße 49 (Krankenhaus)
    Telefon (+43 664) 600 72-895 54, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
    Nach telefonischer Vereinbarung,
    Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr
     
  • Beratungsstelle Bad Ischl
    4820 Bad Ischl, Bahnhofstraße 10 (Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Kinder- und Jugendhilfe-Außenstelle Bad Ischl)
    Telefon (+43 664) 600 72-895 55, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
    Nach telefonischer Vereinbarung,
    Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr

     
  • Alkohol- Selbsthilfegruppen im Bezirk


    Wir vermitteln Kontakte zu folgenden Selbsthilfegruppen:

    • Selbsthilfegruppen im Landeskrankenhaus Gmunden
    • Angehörigengruppe Landeskrankenhaus Gmunden
    • Selbsthilfegruppen Gmunden und Bad Ischl
    • Alkoholfreier Club Gmunden
    • Anonyme Alkoholiker, Altmünster
    • Blaues Kreuz, Gmunden

Weiterführende Informationen

November 2024

  • Mittwoch, 06. November 2024
  • Mittwoch, 20. November 2024

 

Dezember 2024

  • Mittwoch, 04. Dezember 2024
  • Mittwoch, 18. Dezember 2024

Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere Wartezeiten für unsere Kunden zu vermeiden, ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Dieses für (angehende) Unternehmer angebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen.

Dazu stehen ein Behördenvertreter, ein gewerbetechnischer Amtssachverständiger, allenfalls weitere erforderliche Amtssachverständige sowie ein Vertreter des Arbeitsinspektorates zur Verfügung.

Dabei sollen insbesondere die für geplante Vorhaben erforderlichen, vollständigen Projektsunterlagen (Pläne, Beschreibungen,...) sowie die gegebenenfalls nach anderen Materiengesetzen (Wasserrecht, Naturschutz...) notwendigen Bewilligungen erörtert werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe Gmunden bietet an den unten angeführten Standorten eine kostenlose Eltern-/Mutterberatung an.
An allen Standorten können Sie ein ärztliches Angebot (z.B. Impfberatung, Beratung bzgl. Hautausschlägen, Nahrungsunverträglichkeiten etc.) sowie ein sozialarbeiterisches Beratungsangebot (rechtliche Beratung – gemeinsame Obsorge, Besuchskontaktregelungen) in Anspruch nehmen. 
Die Standorte Altmünster, Laakirchen, Scharnstein und Ebensee werden ab April 2021 erweitert. An diesen Standorten wird Ihnen in Zukunft das theoretische und praktische Wissen einer Stillberaterin/Hebamme zur Verfügung stehen. Zusätzlich freuen wir uns über psychologische Verstärkung am Standort Altmünster. 

Termine im Gerichtsbezirk Gmunden:

Ort

Beratungsstelle

Zeit

Altmünster

Eltern-Kind-Zentrum

Marktstraße 30

4813 Altmünster

jeden 4. Montag im Monat von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Laakirchen

Eltern-Kind-Zentrum Laakirchen, Danzermühl 2b

4663 Laakirchen

jeden 3. Donnerstag im Monat  von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Scharnstein

Einsatzzentrum von Scharnstein (Haupteingang)  

jeden 4. Dienstag im Monat von 14.00 – 15.00 Uhr

Vorchdorf

Musik-Mittelschule

Schulstraße 6

4655 Vorchdorf       

jeden 3. Montag im Monat von 14.30 – 16.00 Uhr

 

Termine im Gerichtsbezirk Bad Ischl:

Ort

Beratungsstelle

Zeit

Ebensee

Arztpraxis Dr. Singer,

Alte Saline 1

4802 Ebensee         

am letzten Donnerstag im Monat von 13.30 - 15.00 Uhr

 

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Pandemie möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jedenfalls eine vorherige Terminvereinbarung unter 07612/792-63551 notwendig ist.
Bitte vergessen Sie auch nicht, die jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen (Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Hygienebestimmungen) zu beachten.
        
 

Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • Grundverkehrsrecht 
    allgemeine Auskünfte
  • Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden
    Geschäftsstelle: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Esplanade 10, 4810 Gmunden
  • Feststellung, ob Rechtsgeschäfte genehmigungspflichtig sind
  • Genehmigung von Rechtsgeschäften
     

Die nächsten Grundverkehrssitzungen - Termine für 2025:

1. Sitzung Donnerstag, 13. Februar 2025

Abgabeschluss Freitag, 24. Jänner 2025
 

2. Sitzung Donnerstag, 10. April 2025

Abgabeschluss Freitag, 21. März 2025
 

3. Sitzung Donnerstag, 05. Juni 2025

Abgabeschluss Freitag, 16. Mai 2025
 

4. Sitzung Donnerstag, 24. Juli 2025

Abgabeschluss Freitag, 04. Juli 2025
 

5. Sitzung Donnerstag, 06. November 2025

Abgabeschluss Freitag, 17. Oktober 2025
 

Es wird angemerkt, dass dies vorläufige Termine sind und etwaige Verschiebungen kurzfristig vorgenommen werden können.

Bitte beachten:

  • grundverkehrsbehördliche Anträge, samt vollständigen Urkunden und Beilagen (einzeln gescannt), ausschließlich elektronisch übermitteln an bh-gm.post@ooe.gv.at
  • Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
      (WICHTIG: Geb. Datum, Nationalität, Beruf, Detail zur Nutzung bisher und in Zukunft, Besitzverhältnisse (landwirtschaftlicher Grundbesitz samt Nachweis), Rückbehalt,….
    • Begründungen zur Veräußerung und zum Erwerb
      Bitte aussagekräftig formulieren – ist wesentlich für die Entscheidungsfindung der Kommission
    • Kaufpreisbekanntgabe im Antrag
      bei gemischten Verträgen, in denen nicht ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald betroffen sind, sondern auch Bauland (Wohngebiet, Betriebsbaugebiet, Dorfgebiet, deren Erwerb genehmigungsfrei zulässig ist), wird ersucht, einen anteiligen Grünlandpreis (für LN und Wald) im Antrag auszuweisen, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsabgabe ist, das sind 5 ‰ des Kaufpreises, mindestens Euro 65,-- und höchstens Euro 650,--
  • Rechtskraftbestätigungen

Diese werden nach Eintritt der Rechtskraft automatisch durch unsere Geschäftsstelle versendet. Es ist nicht notwendig Bescheide vorzulegen.

Weiterführende Informationen

Auskünfte und Beratung zu Fragen einer möglichen sozialen Hilfe und Unterstützung erhalten Sie

  • bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Aufgabenbereich Soziales
  • bei den Sozialberatungsstellen des Sozialhilfeverbandes Gmunden
  • bei den Gemeindeämtern

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

Bezirkshauptmannschaft Gmunden • Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich