Aufgabe der Beratungsstelle
Wenn der Umgang mit Alkohol zum Problem wird, kann ein Gespräch Klarheit und Orientierung geben.
- vertraulich – kostenlos – auf Wunsch anonym
- Information, Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte
- Einzel- und Gruppenberatung
- Vermittlung zu Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen
Beratungszeiten
- Beratungsstelle Gmunden
4810 Gmunden, Miller-von-Aichholz-Straße 49 (Krankenhaus)
Telefon (+43 664) 600 72-895 54, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
Nach telefonischer Vereinbarung,
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr
- Beratungsstelle Bad Ischl
4820 Bad Ischl, Bahnhofstraße 10 (Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Kinder- und Jugendhilfe-Außenstelle Bad Ischl)
Telefon (+43 664) 600 72-895 55, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
Nach telefonischer Vereinbarung,
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr
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Alkohol- Selbsthilfegruppen im Bezirk
Wir vermitteln Kontakte zu folgenden Selbsthilfegruppen:- Selbsthilfegruppen im Landeskrankenhaus Gmunden
- Angehörigengruppe Landeskrankenhaus Gmunden
- Selbsthilfegruppen Gmunden und Bad Ischl
- Alkoholfreier Club Gmunden
- Anonyme Alkoholiker, Altmünster
- Blaues Kreuz, Gmunden
Weiterführende Informationen
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Jänner 2025
- Mittwoch, 15. Jänner 2025
- Mittwoch, 29. Jänner 2025
Februar 2025
- Mittwoch, 12. Februar 2025
- Mittwoch, 26. Februar 2025
März 2025
- Mittwoch, 12. März 2025
- Mittwoch, 26. März 2025
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April 2025
- Mittwoch, 9. April 2025
- Mittwoch, 23. April 2025
Mai 2025
- Mittwoch, 07. Mai 2025
- Dienstag, 20. Mai 2025
Juni 2025
- Mittwoch, 04. Juni 2025
- Mittwoch, 18. Juni 2025
Juli 2025
- Mittwoch, 02. Juli 2025
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere Wartezeiten für unsere Kunden zu vermeiden, ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Dieses für (angehende) Unternehmer angebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen.
Dazu stehen ein Behördenvertreter, ein gewerbetechnischer Amtssachverständiger, allenfalls weitere erforderliche Amtssachverständige sowie ein Vertreter des Arbeitsinspektorates zur Verfügung.
Dabei sollen insbesondere die für geplante Vorhaben erforderlichen, vollständigen Projektsunterlagen (Pläne, Beschreibungen,...) sowie die gegebenenfalls nach anderen Materiengesetzen (Wasserrecht, Naturschutz...) notwendigen Bewilligungen erörtert werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe Gmunden bietet an den unten angeführten Standorten eine kostenlose Eltern-/Mutterberatung an.
An allen Standorten können Sie ein ärztliches Angebot (z.B. Impfberatung, Beratung bzgl. Hautausschlägen, Nahrungsunverträglichkeiten etc.) sowie ein sozialarbeiterisches Beratungsangebot (rechtliche Beratung – gemeinsame Obsorge, Besuchskontaktregelungen) in Anspruch nehmen.
Die Standorte Altmünster, Laakirchen, Scharnstein und Ebensee werden ab April 2021 erweitert. An diesen Standorten wird Ihnen in Zukunft das theoretische und praktische Wissen einer Stillberaterin/Hebamme zur Verfügung stehen. Zusätzlich freuen wir uns über psychologische Verstärkung am Standort Altmünster.
Termine im Gerichtsbezirk Gmunden:
Ort |
Beratungsstelle |
Zeit |
Altmünster |
Eltern-Kind-Zentrum Marktstraße 30 4813 Altmünster |
jeden 4. Montag im Monat von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr |
Laakirchen |
Eltern-Kind-Zentrum Laakirchen, Danzermühl 2b 4663 Laakirchen |
jeden 3. Donnerstag im Monat von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Scharnstein |
Einsatzzentrum von Scharnstein (Haupteingang) |
jeden 4. Dienstag im Monat von 14.00 – 15.00 Uhr |
Vorchdorf |
Musik-Mittelschule Schulstraße 6 4655 Vorchdorf |
jeden 3. Montag im Monat von 14.30 – 16.00 Uhr |
Termine im Gerichtsbezirk Bad Ischl:
Ort |
Beratungsstelle |
Zeit |
Ebensee |
Arztpraxis Dr. Singer, Alte Saline 1 4802 Ebensee |
am letzten Donnerstag im Monat von 13.30 - 15.00 Uhr
|
Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Pandemie möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jedenfalls eine vorherige Terminvereinbarung unter 07612/792-63551 notwendig ist.
Bitte vergessen Sie auch nicht, die jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen (Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Hygienebestimmungen) zu beachten.
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Grundverkehrsrecht
allgemeine Auskünfte - Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden
Geschäftsstelle: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Esplanade 10, 4810 Gmunden - Feststellung, ob Rechtsgeschäfte genehmigungspflichtig sind
- Genehmigung von Rechtsgeschäften
Die nächsten Grundverkehrssitzungen - Termine für 2025:
1. Sitzung Donnerstag, 13. Februar 2025
Abgabeschluss Freitag, 24. Jänner 2025
2. Sitzung Donnerstag, 10. April 2025
Abgabeschluss Freitag, 21. März 2025
3. Sitzung Donnerstag, 05. Juni 2025
Abgabeschluss Freitag, 16. Mai 2025
4. Sitzung Donnerstag, 24. Juli 2025
Abgabeschluss Freitag, 04. Juli 2025
5. Sitzung Donnerstag, 06. November 2025
Abgabeschluss Freitag, 17. Oktober 2025
Es wird angemerkt, dass dies vorläufige Termine sind und etwaige Verschiebungen kurzfristig vorgenommen werden können.
Bitte beachten:
- grundverkehrsbehördliche Anträge, samt vollständigen Urkunden und Beilagen (einzeln gescannt), ausschließlich elektronisch übermitteln an bh-gm.post@ooe.gv.at
- Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
(WICHTIG: Geb. Datum, Nationalität, Beruf, Detail zur Nutzung bisher und in Zukunft, Besitzverhältnisse (landwirtschaftlicher Grundbesitz samt Nachweis), Rückbehalt,…. - Begründungen zur Veräußerung und zum Erwerb
Bitte aussagekräftig formulieren – ist wesentlich für die Entscheidungsfindung der Kommission - Kaufpreisbekanntgabe im Antrag
bei gemischten Verträgen, in denen nicht ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald betroffen sind, sondern auch Bauland (Wohngebiet, Betriebsbaugebiet, Dorfgebiet, deren Erwerb genehmigungsfrei zulässig ist), wird ersucht, einen anteiligen Grünlandpreis (für LN und Wald) im Antrag auszuweisen, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsabgabe ist, das sind 5 ‰ des Kaufpreises, mindestens Euro 65,-- und höchstens Euro 650,--
- vollständig ausgefüllt
- Rechtskraftbestätigungen
Diese werden nach Eintritt der Rechtskraft automatisch durch unsere Geschäftsstelle versendet. Es ist nicht notwendig Bescheide vorzulegen.
Weiterführende Informationen
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Grundverkehrs-Eingabe (LWLD-LFW/E-10) Herunterladen .