Amtstafel
Hausordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Diese Hausordnungen dienen der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden .
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden - Außenstelle Bad Ischl .
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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BHGMBA-2025-4105/17-MD
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Lidl Österreich GmbH, Zentrallager Lindach Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (E-LKW) mit einer 30kV-Trafostation am Standort 4663 Laakirchen/Lindach, Gst.Nr. 80/23 und 80/26, KG. 42133 Lindach - GEWERBEBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
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BHGMBA-2024-379176/14-MD
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BAIS Gesundheitstraining GmbH, Errichtung und Betrieb eines Fitnessstudios am Standort Götzstraße 5, 4820 Bad Ischl, Gst. Nr. 364/3, KG Bad Ischl - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2025-95857/5-MD
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Unger Holding GmbH, Bad Ischl Errichtung und Betrieb einer Gastgewerbebetriebsanlage Apartmenthotel und SB-Bistro am Standort Schulgasse 5, 4820 Bad Ischl, Gst.Nr. 44/2, KG 42002 Bad Ischl - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2025-10976/6-DC
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Gerald Kalchschmid, Bad Goisern; Errichtung und Betrieb eines Holzschneide- und Holzlagerplatzes am Grundstück 355/1, KG Ramsau, Gde. Bad Goisern Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2025-89120/5-DC
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Jiri Senk, Gosau; Errichtung und Betrieb eines Buffets im best. Sportgeschäft am Standort Gosauseestraße 7, 4824 Gosau, Gst. Nr. 272/7, KG Gosau - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2025-49587/9-DC
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Jiri Senk, Gosau; Errichtung und Betrieb eines Buffets, Verkaufsraums und Gastgartens am Standort Gosauseestraße 148, 4824 Gosau, Gst. Nr. .774 und 969/306, KG Gosau - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2024-279263/70-IA
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AFW Holding GmbH, "Weingärtner Maschinenbau", Kirchham; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau von: - Halle 15: Lagerhalle samt Bürogebäude im im südöstlichen Bereich der Betriebsanlage - Halle 16: Lager- und Montagehalle im nördlichen Bereich der Betriebsanlage am Standort 4656 Kirchham, Kirchham 29, Gst. Nr. 74/7, KG Kirchham; Antragsänderung gemäß § 34 Oö. BauO - Parteiengehör
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BHGMWA-2020-70602/74-AH
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K. u. F. Drack GmbH & Co KG, Pettenbach; WKA „Dracksäge“, WB.PZ. 100 – Fischaufstiegshilfe Trackermühlwehr an der Alm; Anpassung an das 3. Sanierungsprogramm für Fließgewässer (LGBl. Nr. 97/2021); Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
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BHGMBA-2022-758099/56-TR
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ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH, Ohlsdorf; Kalkschottergrube Roith in der Marktgemeinde Ebensee am Traunsee; Ansuchen um Genehmigung des Teilabschlussbetriebsplanes
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BHGMBA-2025-48179/5-MD
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Eyyup Aslan, Bad Ischl Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Kebap-Pizzeria am Standort Kreuzplatz 4, 4820 Bad Ischl Gst. Nr. 304/1, KG Bad Ischl - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend den Schutz vor Waldbränden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Gmunden)
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Aufhebung der Verordnung betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen, ABl. GM Nr. 6/2023 .
Sonstige Verordnungen
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Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden mit der die Öffnungszeiten
und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken in Bad Goisern am
Hallstättersee, Bad Ischl und St. Wolfgang im Salzkammergut festgesetzt werden
(Öffnungszeiten- und Notfallbereitschaftsverordnung Bezirk Gmunden SÜD) -
Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden mit der die Öffnungszeiten
und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken in Altmünster, Ebensee am
Traunsee, Gmunden, Laakirchen, Pinsdorf, Scharnstein und Vorchdorf festgesetzt
werden (Öffnungszeiten- und Notfallbereitschaftsverordnung Bezirk Gmunden
NORD) -
BHGMIT-2022-849771/138-SW
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BEKANNTMACHUNG des Bezirkshauptmanns der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
gemäߧ§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung -
BHGMVerk-2018-435059/2
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
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Anlage A zur Verordnung
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Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen
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Anlage A zur Verordnung
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Neufestsetzung der Schulsprengel im Bezirk Gmunden
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 1 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 2 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 1 .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 2
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Verordnung gültig ab 10.09.2018
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ebensee .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Stadt .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Traundorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gosau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Laakirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen bei Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ohlsdorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Scharnstein .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Vorchdorf .