Mit der Verordnung vom 11. Jänner 2016, VerkR10-80-2011, wurde
- für die B 145 im Bereich des Pötschenpasses zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe sowie
- für die L 547 Hallstättersee Straße über den Koppenpass
ein Fahrverbot für KfZ über 3,5 Tonnen erlassen.
Mit diesem "Pfropfen" soll Durchzugsverkehr von Salzburg in die Steiermark und retour wirksam verboten werden. Ausgenommen sind die regional notwendigen Fahrten (Ziel- und Quellverkehr).
Das Ziel- und Quellgebiet umfasst folgende Gemeinden:
- In Oberösterreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach a.A. und Traunkirchen
- In Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Stobl, Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau und Hinterssee
- In der Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Stainach-Pürgg
Dieses Fahrverbot wird bereits ab den entscheidenden Autobahnabfahrten ins Salzkammergut und am Beginn der Quell- und Zielverkehrszonen (unter anderem in Traunkirchen, Weißenbach,
Abtenau, St. Gilgen und Stainach-Irdning) angekündigt.
Weiterführende Informationen
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LKW-Fahrverbot - straßenpolizeiliche Verordnung B 166
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Straßenpolizeiliche Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 12.07.2018
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LKW-Fahrverbot - straßenpolizeiliche Verordnung B 145
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Straßenpolizeiliche Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 11.1.2016