Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Voraussetzungen für eine Adoption

Wer kann adoptieren?
  • Ehepaare gemeinsam
  • Alleinstehende

(Ausnahme: z.B. Adoption der leiblichen Kinder der Ehegatten)

 

Alter:

Die Wahleltern müssen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

Wahlvater und Wahlmutter müssen älter als das Wahlkind sein.

 

Wie wird man Adoptionsmutter/vater?

In einem ersten Gespräch mit der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie grundlegende Informationen über die weiteren notwendigen Schritte. Bei einem Vorbereitungsseminar können Sie anschließend Ihre Motive überprüfen.

 

In mehreren Gesprächen und Hausbesuchen loten Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe die Voraussetzungen aus. Sowohl die physische als auch die psychische Belastbarkeit sowie das Platzangebot spielen dabei eine Rolle. Es geht darum, abzuklären, ob Ihre Einstellung, Ihr Umgang mit Konflikten, Ihre Erziehungsmethoden, alles, was im Umgang mit Kindern eine Rolle spielt, den Anforderungen entsprechen.

 

Da nur sehr wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden, muss oft mit langen Wartezeiten bis zur Vermittlung eines Kindes gerechnet werden. Manchmal kann der Wunsch nach einem Kind nicht erfüllt werden.

 

Für ein Gespräch wenden Sie sich bitte an die Kinder- und Jugendhilfe Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
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