In weiten Teilen Europas werden derzeit Fälle von Geflügelinfluenza (Geflügelpest) festgestellt. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Sowohl in der Wildvogelpopulation als auch im Haustierbestand kam es zu unterschiedlich großen Krankheitsausbrüchen. Auslöser dieses Seuchenzuges ist ein Aviäres Influenzavirus (H5N8).
Der derzeit festgestellte Viren-Stamm ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Im benachbarten Bayern ist an der Grenze zu Oberösterreich dieses Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden.
Um schnellstmöglich das Auftreten von hochpathogener Geflügelinfluenza zu entdecken, bitten wir Sie, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel dem Veterinärdienst bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zu melden. Eine Bergung und Untersuchung der toten Tiere wird veranlasst.
Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte über die Landeswarnzentrale, Telefonnummer 130, Kontakt mit der Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf auf.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
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1. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007
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70. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz zur Änderung der Verordnung über Schutz- und
Tilgungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest