Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Landeswappen Oberöstereich

Das Auffinden toter Wasser- und Greifvögel ist meldepflichtig!

Derzeit zieht ein Geflügelpest-Seuchenzug, hervorgerufen durch Aviäres Influenzavirus H5N8 über weite Teile Europas. Aus diesem Anlass weisen wir auf die allgemeine Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel hin.

In weiten Teilen Europas werden derzeit Fälle von Geflügelinfluenza (Geflügelpest) festgestellt. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Sowohl in der Wildvogelpopulation als auch im Haustierbestand kam es zu unterschiedlich großen Krankheitsausbrüchen. Auslöser dieses Seuchenzuges ist ein Aviäres Influenzavirus (H5N8).

Der derzeit festgestellte Viren-Stamm ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Im benachbarten Bayern ist an der Grenze zu Oberösterreich dieses Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden.

Um schnellstmöglich das Auftreten von hochpathogener Geflügelinfluenza zu entdecken, bitten wir Sie, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel dem Veterinärdienst bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zu melden. Eine Bergung und Untersuchung der toten Tiere wird veranlasst.

Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte über die Landeswarnzentrale, Telefonnummer 130, Kontakt mit der Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf auf.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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