Deponien für gewerbliche Bodenaushub- oder Baurestmassendeponien unter 100.000 m³
Um abfallwirtschaftrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushub- oder Baurestmassendeponie ist beim Landeshauptmann anzusuchen. Diese Deponien werden in einem vereinfachten Verfahren abgehandelt.
Erforderliche Unterlagen:
- Angaben über die Eignung des Standortes
- Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projektes
- Anrainerliste
- Betriebsbeschreibung (Betriebszeit, Maschineneinsatz, Betriebsablauf)
- erforderliche Pläne und Skizzen
Recyclinganlagen
Es handelt sich dabei um sogenannte ortsfeste Behandlungsanlagen im Sinne des § 37 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG).
Diese unterliegen jedenfalls der Bewilligungspflicht der Behörde, Behörde ist der Landeshauptmann.
Ein Ansuchen ist daher an das Amt der Oö. Landesregierung erforderlich.