Die ständig steigende Anzahl an Verfahren zur Errichtung von Tiefsonden macht es notwendig, neben einer einwandfreien fachlichen Beurteilung der Projektsvorhaben diese auch in der Folge rasch und effizient praktisch abzuwickeln.
Unter Wahrung der wasserwirtschaftlichen Interessen im Zuge der laufenden Verfahren soll dabei gleichzeitig vor allem die Wartezeit für Konsenswerber erheblich verkürzt und ein merkbarer Bürokratieabbau erzielt werden.
Dazu wird Oberösterreich als Standort für Tiefsonden künftig in sensible und nicht sensible Gebiete eingeteilt werden.
Für die Wasserwirtschaft ist ein Gebiet sensibel, wenn:
- im Umfeld des Standortes Trinkwasserbrunnen oder andere relevante Wasserrechte existieren.
- durch die geplante Änderung negative Auswirkungen auf das Grundwasservorkommen erwartet werden.
Mit nachteiligen Auswirkungen ist in folgenden Bereichen zu rechnen:
- in Wasserschutzgebieten
- in Gebieten mit stark gespanntem oder artesisch gespanntem Grundwasser
- in relevanten wasserwirtschaftlichen Planungsgebieten, wie in Schongebieten für gespannte oder gleichzuhaltende Grundwasservorkommen
- im Bereich der wasserwirtschaftlichen Vorrangfläche gegenüber Sandabbau
Zu Punkt 1 wird auf Angaben im Merkblatt unter Punkt 3 - Technischer Bericht - hingewiesen.
Die Bereiche unter Punkt 2 bis 4 entnehmen Sie bitte der unten angeführten Liste.
Außerhalb der angeführten Flächen bzw. Einschränkungen gilt ein Gebiet als nicht sensibel.
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