Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Flachkollektoren

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind Flachkollektoren in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (Schutzgebiete, Schongebiete, Rahmenverfügungen) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung wasserrechtlich bewilligungspflichtig.
 
Dem Ansuchen an die zuständige Wasserrechtsbehörde für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme mit Flachkollektoren sind gemäß § 103 WRG 1959 folgende Projektunterlagen anzuschließen, welche von einem Fachkundigen unter Namhaftmachung des Verfassers auszuarbeiten sind:

  • Technischer Bericht
  • Planbeilagen

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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