Der Bergbauberechtigte hat bei Einstellung der Gewinnung (des Abbaus) einen eigenen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und von der Behörde genehmigen zu lassen. Nach der Einstellung der Tätigkeiten eines Bergbaues oder eines Bergbaubetriebes könnten ohne vorkehrende Maßnahmen und ohne Kontrolle des Bergbaugeländes Gefahrenquellen auftreten und sind daher entsprechend Maßnahmen erforderlich und behördlich zu genehmigen.
Voraussetzungen:
bestehender Gewinnungsbetriebsplan oder rechtsübergeleitete Genehmigung nach dem Bergbaurecht oder der Gewerbeordnung
Benötigte Unterlagen:
- genaue Darstellung der technischen Durchführung der Schließungs- und Sicherungsarbeiten
- Unterlagen darüber, wie für den Schutz der Oberfläche im Interesse der Sicherheit für Personen und Sachen Sorge getragen ist
- Unterlagen über die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß
- Angaben über die Auflassung von Bergbauanlagen und Betriebseinrichtungen
- die wesentlichen geologisch lagerstättenkundlichen und bergtechnischen Unterlagen
- ein Verzeichnis des vorhandenen Bergbaukartenwerkes
Gebühr:
vom Verfahren abhängig